Wer darf einen Antrag stellen? (Zuwendungsempfänger)
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu
fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen),
Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich
vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt,
wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine)
weiterleiten.
Was wird gefördert? (Gegenstand der Förderung)
Gefördert werden kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur. Dies sind beispielsweise Sport- und Schwimmhallen,
Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Der Förder-Schwerpunkt
liegt bei Sportstätten. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung
für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und
müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als
Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in
Betracht. Ausgenommen hiervon sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen
wie Sanitäranlagen oder Umkleiden. Alle Projekte müssen Klimaschutzstandards erfüllen.
Details werden im Projektaufruf geregelt. Die Projekte müssen zudem langfristig nutzbar
sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei
25 Jahren.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. Die
Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil
der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte
müssen von den Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum des Landkreises) bzw. Ländern (bei
Landeseigentum) mitfinanziert werden.
Weitere Einzelheiten und Informationen zum Projektaufruf 2022 finden Sie unter www.bbsr.bund.de/sjk2022.