Neuer Projektaufruf gestartet!
 

Liebe Leserinnen und Leser,

das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ geht in eine neue Förderrunde!

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat heute mit der Veröffentlichung des Projektaufrufs 2022 den Startschuss gegeben. Bis zum 30. September 2022 können Städte und Gemeinden ihre Interessenbekundungen für geeignete Projekte abgeben.

Für die neue Förderrunde stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Auf einen Blick
Name des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Zuwendungsgeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des BMWSB
Laufzeit Projektaufruf 28. Juli bis 30. September 2022
Zielgruppe Städte und Gemeinden
Projektaufruf www.bbsr.bund.de/sjk2022

Wer darf einen Antrag stellen? (Zuwendungsempfänger)

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine) weiterleiten.

Was wird gefördert? (Gegenstand der Förderung)

Gefördert werden kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Dies sind beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Der Förder-Schwerpunkt liegt bei Sportstätten. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht. Ausgenommen hiervon sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen wie Sanitäranlagen oder Umkleiden. Alle Projekte müssen Klimaschutzstandards erfüllen. Details werden im Projektaufruf geregelt. Die Projekte müssen zudem langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen von den Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum des Landkreises) bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden.

 

Weitere Einzelheiten und Informationen zum Projektaufruf 2022 finden Sie unter www.bbsr.bund.de/sjk2022.

Kontakt

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93051 Regensburg 
Tel 0941 591896 92 
Fax 0941 591896 11

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