Wer darf einen Antrag stellen? (Zuwendungsempfänger)
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine) weiterleiten.
Was wird gefördert? (Gegenstand der Förderung)
Gefördert werden kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wie zum Beispiel Sporthallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Dies umfasst auch Kinos. Der Förderschwerpunkt liegt bei Sportstätten und Schwimmhallen. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht. Ausgenommen hiervon sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen wie Sanitäranlagen oder Umkleiden. Alle Projekte müssen hohe Klimaschutzstandards erfüllen. Details sind im Projektaufruf geregelt. Die Projekte müssen zudem langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens 1 Million Euro betragen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Projekte müssen von den Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum des Landkreises) bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden.
Weitere Informationen sowie den Projektaufruf 2023 finden Sie unter www.bbsr.bund.de/sjk2023 Rückfragen zur neuen Förderrunde richten Sie bitte ausschließlich an die dort angegebene Hotline (030 25 7679-450).