Neuer Projektaufruf gestartet!
 

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Sie über den Start der neuen Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ informieren zu können!

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat heute mit der Veröffentlichung des Projektaufrufs 2023 den offiziellen Startschuss gegeben. Bis zum 15. September 2023 können sich Kommunen mit zukunftsweisenden Projekten für die Sanierung ihrer Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur für eine Förderung bewerben.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen 2023 aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages 400 Millionen Euro für die neue Förderrunde zur Verfügung. Gefördert werden überjährige investive Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen und daher hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen.

Auf einen Blick

Name des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Zuwendungsgeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des BMWSB
Laufzeit Projektaufruf 19. Juni bis 15. September 2023
Zielgruppe Städte und Gemeinden, ggf. Landkreise
Projektaufruf www.bbsr.bund.de/sjk2023

Wer darf einen Antrag stellen? (Zuwendungsempfänger)
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine) weiterleiten.

Was wird gefördert? (Gegenstand der Förderung)
Gefördert werden kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wie zum Beispiel Sporthallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Dies umfasst auch Kinos. Der Förderschwerpunkt liegt bei Sportstätten und Schwimmhallen. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht. Ausgenommen hiervon sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen wie Sanitäranlagen oder Umkleiden. Alle Projekte müssen hohe Klimaschutzstandards erfüllen. Details sind im Projektaufruf geregelt. Die Projekte müssen zudem langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens 1 Million Euro betragen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Projekte müssen von den Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum des Landkreises) bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden. 

 

Weitere Informationen sowie den Projektaufruf 2023 finden Sie unter www.bbsr.bund.de/sjk2023 Rückfragen zur neuen Förderrunde richten Sie bitte ausschließlich an die dort angegebene Hotline (030 25 7679-450). 

Kontakt

Begleitende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Valentum Kommunikation GmbH 
Bischof-von-Henle-Str. 2b

93051 Regensburg 
Tel 0941 591896 92 
Fax 0941 591896 11

kommunikation@sport-jugend-kultur.de

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